Wichtige Informationen zum Industriebahnarchiv |
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Die Idee zur Schaffung eines Industriebahnarchives stammt schon aus dem Jahre 1977. Als junger Aktiver im Eisenbahnmuseum Bochum - Dahlhausen bemerkte ich, daß bei anderen Eisenbahnfreunden kaum Informationen über Industrie- und Werkeisenbahnen bekannt waren. Die wenigen "Spezialisten" (außerhalb des Vereins) reagierten teilweise sehr unwillig, oder gar nicht, wenn es um Auskünfte oder gar Anfragen ging. Also war von Anfang an Eigeninitiative angesagt.
Viele Jahre wurde, teilweise sehr mühevoll, alles Erreichbare zum Thema
Industrie- und Werkeisenbahnen gesammelt, und mehr oder weniger sinnvoll
sortiert aufbewahrt.
Veröffentlichungen - sogenannte "graue Literatur" - und Sonderbeiträge aller
Art waren sehr gesucht.
Hauptgrund für die Sammelleidenschaft war die Modelleisenbahn. Das höchste Ziel eines Modelleisenbahners ist sicherlich der Bau eines eigenen Modells, besonders wenn man davon ausgehen darf, daß niemand Anderer ein vergleichbares Modell besitzt.
Auf der Suche nach solchen Unterlagen suchte ich 1993 nach entsprechender
Anfrage ein größeres Archiv auf. Schon am ersten Tag meines Besuches erkannte
ich, daß wesentlich mehr Informationen, als nur ein paar Zeichnungen vorhanden
waren.
Seit diesem Zeitpunkt wurden mehrere tausend Akten, Fachbücher, Festschriften
und Zeitschriften aus ca. zwei Jahrhunderten nach Informationen durchsucht
oder, wenn möglich, gesammelt.
Die Arbeitsbedingungen des Industriebahnarchives
I. Name und Sitz
Die Bezeichnung lautet Industriebahnarchiv Gerhard Knospe. Der Sitz
ist Heiligenhaus. Die gültige Postanschrift lautet: Karl-Arnold-Straße 18
II. Nutzungsbestimmungen
(1) Alle Aktivitäten sind nicht gewerblich, sondern fallen unter die
Ausübung eines Hobbies.
(2) Alle Nutzer sind einverstanden, daß Informationen uneigennützig weitergegeben werden können.
(3) Ausnahmen sind die Urheberrechte von Dias, Fotos und Literatur. Hierbei gelten die aktuelle Rechtsprechung und die entsprechenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
III. Leistungen
(1) Informanten erhalten ein Belegexemplar der Ausarbeitung, zu der sie mit
Informationen beigetragen haben.
(2) Das Industriebahnarchiv Gerhard Knospe erhält ein Belegexemplar der Ausarbeitung, zu dem es mit Informationen beigetragen hat.